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Allgemeines Krankenhaus Celle
Siemensplatz 4, 29223 Celle
Anstellungs-Ort: Celle
Deutschland
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Pflege
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Zentrale Notaufnahme
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Voll-/Teilzeitzum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Ansprechpartner
Pflegefachkraft/Notfallsanitäter/Medizinische Fachangestellte (m/w/d) zentrale Notaufnahme
Das Allgemeine Krankenhaus Celle ist mit 614 Planbetten, jährlich rund 100.000 Patientinnen und Patienten sowie etwa 2.000 Mitarbeitenden eines der größten Krankenhäuser Niedersachsens. Das hochmoderne medizinische Spektrum umfasst mehr als 20 Kliniken und Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum für robotische Chirurgie, ein Perinatalzentrum Level 1 sowie ein MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH ist zudem als überregionales Traumazentrum, überregionale Stroke Unit sowie als Zentrum für die Behandlung verschiedenster Krebsarten zertifiziert. Als Stiftung bürgerlichen Rechts sind wir dem Allgemeinwohl verpflichtet.
Unser Angebot
- ein sehr verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet (Notaufnahme Versorgungslevel 3)
- tarifliche Vergütung gemäß TVöD Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- 30 Tage Urlaub/Jahr zzgl. Wechselschichturlaub (bis zu 9 weitere Tage) inklusive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes sowie betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- qualifizierte Einarbeitung (3-6 Monate)
- interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in unserer Gesundheitsakademie
- betriebliches Gesundheitsmanagement (machtfit)
- Mitarbeitervergünstigungen durch corporate benefits bei mehr als 200 Anbietern
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft (m/w/d), Notfallsanitäter (m/w/d) oder Medizinische Fachangestellte (m/w/d)
- Idealerweise bereits Berufserfahrung in einer Notaufnahme/Notfallpraxis und in der Ersteinschätzung und Erstversorgung von Patienten
- Sicherheit im Umgang mit komplexen Patienten- und Angehörigensituationen
Ansprechpartner und Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Bianca Nitsche unter Telefon 05141/72-6662.
Unser Haus hat eine Vereinbarung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen gemäß SGB IX abgeschlossen.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist ein vollständiger Masernimpfschutz (zweifach) Einstellungsvoraussetzung.