Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Was bedeutet ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)?
Seltene und komplexe Erkrankungen erfordern eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Spezialisten. Erfahrene Fachärzte aus den unterschiedlichen Fachabteilungen arbeiten gemeinsam in einem ASV Team zusammen, das speziell für diese Erkrankungen zusammengestellt wurde. Dabei können sie ihr Know-how und ihre Erfahrung zum Wohl des Patienten miteinander verknüpfen. In diesem Team wird auf diese Weise interdisziplinär in der Konferenz gemeinsam ein Behandlungskonzept umfassend, ganzheitlich und individuell für jeden Patienten erarbeitet und ausführlich besprochen.
So werden schnelle Facharzttermine und Spezialuntersuchungen bei Bedarf möglich.
Eine ASV wird entweder von Krankenhäusern oder niedergelassenen Fachärzten oder beiden gemeinsam angeboten und wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Was umfasst die Versorgung in der ASV?
Die Versorgung betrifft nur die Erkrankung auf deren Behandlung das jeweilige ASV-Team spezialisiert ist. Auch Beschwerden, die in direktem Zusammenhang mit der Behandlung stehen, werden dort behandelt.
Die Dauer der Behandlung ist abhängig vom Krankheitsverlauf. Solange das Krankheitsbild den Kriterien der ASV entspricht, kann die spezialfachärztliche Versorgung in Anspruch genommen werden. Zum Abschluss der Behandlung erhält die Patientin / der Patient eine schriftliche Information über die Ergebnisse der Behandlung und das weitere Vorgehen.
Wie funktioniert die ASV?
Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Eine ASV kann zudem von einer Krankenhausärztin oder einem Krankenhausarzt am Ende eines Krankenhaushausaufenthaltes veranlasst werden.
Ihr erster Ansprechpartner ist ein Arzt des Kernteams. Dieser koordiniert Ihre Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Teammitglieder. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden Sie umfassend eingebunden.
Ihre Teilnahme an der ASV ist freiwillig, bedarf keiner Einwilligung und wird von Ihrer Krankenversicherung getragen. Das Ärzteteam der ASV wird Ihre Behandlung übernehmen, Ihren Hausarzt bzw. einweisenden Arzt über die Versorgung in Kenntnis setzen und über den Verlauf informieren.